Hier finden Sie das Bestellformular :

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
der
Firma Optimal Media Piotr Mażul, mit dem Sitz in PL - 00-137 Warszawa,
ul. Elektoralna 21, Raum 21, Steuernummer (NIP): 524-254-48-29,
EU-VAT/Nr.: PL5242544829, im Nachfolgenden OM genannt, für Lieferungen
und Leistungen an Kunden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
wird deutsches Recht vereinbart.
Allgemeines
Allen
Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen, im
Nachfolgenden AVB genannt, zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden
nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam,
soweit sie nicht schriftlich von OM bestätigt worden sind. Der aktuelle
Stand dieser AVB ist auf der Internetseite www.optimalmedia.eu stets abrufbar. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen diesen AVB nur auf bestimmte Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert: Ist
der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als
Gewerbetreibender gegenüber OM auf, so wird dieser im Nachfolgenden
GEWERBETREIBENDER genannt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden als VERBRAUCHER bezeichnet.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn OM eine Bestellung des Käufers schriftlich oder
fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und
Nebenabreden. OM behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels
Rechnung zu bestätigen. Maße, Konstruktionen, Zusammensetzungen,
Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich, wenn eine
Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Kostenvoranschläge
können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder
Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter
Berücksichtigung der Interessen von OM zumutbar sind. Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche
Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können. Unsere Angebote beinhalten
Hauptdienstleistungen (Anfertigung von Matrizen aus den, von dem Käufer
vorgelegten Inhalten und Vervielfältigung auf CD-s) sowie
Nebendienstleistungen (Transport, Bedrucken der gefertigten CD-s u.ä.) Es
wird dem Käufer empfohlen, die Bestellung auf dem Bestellformular der
OM abzugeben. Ein Muster des Bestellformulars ist dieser AVB als Anlage
beigefügt. Sonst muss die Bestellung vor allem den Vollen Namen und
den Sitz des Käufers beinhalten. Sie muss von einer Person
unterzeichnet werden, die zu Vertretung des Käufers berechtigt ist. Bei
eingetragenen GEWERBETREIBENDEN ist die Handelsregister-Nummer und das
Register-Gericht einzutragen. Bei GEWERBETREIBENDEN Neukunden, die
nicht eingetragen sind, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen.
GEWERBETREIBENDE, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine
gültige EU-VAT-Steuernummer haben, müssen damit rechnen, dass ihnen die
polnische VAT (Mehrwertsteuer – z.Zt. 23%) berechnet wird. Spätestens
in drei Arbeitstagen ab Zustellung OM antwortet auf die Bestellung,
d.h. entweder nimmt die Bestellung an und bestätigt diese oder lehnt sie
ab bzw. nimmt Verhandlungen auf. Mit der Abgabe der Bestellung
erklärt der Käufer, dass er über alle Rechte und Lizenzen verfügt, die
ihm erlauben, die von ihm vorgelegten Inhalte zu vervielfältigen und
dass das von ihm vorgelegte Material keine gesetzlich verbotenen
Inhalte, wie z.B. pornografische, neonazistische u. ä. beinhaltet. Der
Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die der OM vorgelegten
Inhalte. OM ist von jeder Verantwortung für die durch den Käufer
vorgelegten Inhalte entlassen. Sollten Dritte Forderungen wegen der
Inhalte gegen die OM geltend machen, trägt der Käufer sämtliche Kosten,
welche der OM dadurch entstehen (etwaige Prozesskosten,
Schadenersatzkosten u. ä.) Falls nicht anders vereinbart, bleibt die
durch die OM gefertigte Matrize ihr Eigentum sowohl während der
Abwicklung der Auftrags als auch danach, gleich ob die Anfertigung der
Matrize gesondert bezahlt oder in dem Gesamtpreis miteinkalkuliert
wurde. Die vereinbarten Lieferfristen beginnen ab Datum der Vorlage der zu vervielfältigten Inhalte durch den Käufer.
Preise
Alle
Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport
und Frachtversicherung. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, verstehen
sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Einfuhrumsatzsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab polnische
Grenze bzw. FOB polnischer Einfuhrhafen, für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die
in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung der OM genannten Preise. Zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden
gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein-
und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen OM zu
einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der
vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage.
Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen
OM zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungsvereinbarungen
Alle
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen
mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch OM. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger
Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von OM nachzuweisen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. OM ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Lieferverzug
tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von
Ereignissen, die OM die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc.
gleich, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. OM
ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und
Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Wochen
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und
Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch
Gründe, die nicht von OM zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus
keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände
kann sich OM nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich
benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den OM zu vertreten hat, haben
GEWERBETREIBENDE unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das
Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von Falschlieferungen
ist GEWERBETREIBENDEN nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche
möglich. Für VERBRAUCHER gilt die Frist des Widerrufs- und
Rückgaberechts.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle
Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist, zwecks Versendung das Lager
der OM verlassen hat oder von dem Käufer selbst bzw. von seinem
Bevollmächtigten vom Lager der OM abgeholt wurde. OM versichert jedoch zu versendende Ware auf Kosten des Käufers, wenn diese den Wert von 500 Euro übersteigt. Bei
Sendungen an OM trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei OM sowie die gesamten
Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen des
Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), die im Einzelnen im folgenden Absatz
Anwendung finden. Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare
äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und beim OM
sowie nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine
Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine
Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses OM umgehend schriftlich
mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die bestellte
Ware kann OM, je nach Vereinbarung mit dem Käufer, mit eigenen oder
fremden Transportmitteln an den Käufer liefern. Bei eigenen
Transportmitteln berechnet OM 2,00 PLN für jeden hin und zurück
gefahrenen Kilometer. Bei fremden Transport, wie Kurierdienste, ist der
Käufer verpflichtet, die gesamten Transportkosten zu tragen, es sei
denn, OM hat sich verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten an den Käufer
anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist der Käufer
verpflichtet, die Ware vom Lager der OM (ul. Barkocinska 6, PL – 03-543
Warszawa) innerhalb von 7 ab Fertigstellung abzuholen. Der Abholer muss
sich als Berechtigter ausweisen können. Auch wenn die Ware nicht
oder nicht fristgerecht abgeholt wird, muss die Zahlungsfrist der
Rechnung eingehalten werden. Bei Überschreitung der Abholungsfrist ist
die OM berechtigt, Entschädigung für Lagerung, in Höhe von 500 PLN
monatlich pro Palettenstand, von dem Käufer zu verlangen. Sollte der
Käufer die Ware innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung nicht
abholen, ist die OM berechtigt, die Ware zu vernichten.
Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG
Dem
VERBRAUCHER steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b bei Bestellungen im
Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb
einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an OM erfolgen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten von OM an die Firma Optimal Media Piotr Mażul, PL - 00-137 Warszawa, ul. Elektoralna 21, Raum 21. Die
Rücksendekosten bei Warenwert bis 40 EURO trägt der VERBRAUCHER. Die
Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 EURO erhält der
VERBRAUCHER von OM erstattet. Unfreie Rücksendungen werden von OM nicht
angenommen. Nach Eingang der Ware bei OM ist OM verpflichtet,
eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Nach § 361a Abs. 2 BGB muss
allerdings bei Rückgabe für die Überlassung und Benutzung der Sache
eine Vergütung entrichtet werden. Diese Ansprüche entstehen nur infolge
einer etwaigen Nutzung der empfangenen Ware, nicht durch die Ausübung
des Widerrufsrechts. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hat der VERBRAUCHER Verschlechterungen der Ware zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, bar an der Kasse des OM in seinem Zweitsitz: ul.
Barkocinska 6, PL – 03-606 Warszawa, per Überweisung, Lastschrift, oder
sofort nach Wareneingang und Rechnungsstellung per Überweisung bzw. im
Lastschriftverfahren zahlbar. Zahlung auf Ziel kann nur unter 100%
Bankbürgschaft oder Akkreditiv vereinbart werden. Wenn nicht anders
vereinbart wurde, gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist
als bindend. Bei Bestellwert bis 150 Euro ist, nach Wahl der OM,
100% Vorkasse entweder bei der Bestellung, oder vor der Abholung der
Ware zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto der OM oder bei der Einzahlung an der Kasse der OM. Sämtliche
Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits
Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet. Sämtliche Überweisungskosten trägt der Käufer. Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine
Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck des Käufers nicht
einlöst oder eine Lastschrift storniert, ist OM zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In
diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen
von OM gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches
gilt, wenn OM andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen. Hält OM weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. OM
steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist OM berechtigt,
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite, bzw. gesetzliche Zinsen zu berechnen. Der
Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und
Vollstreckungskosten. OM ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Es wird ausdrücklich verlängerter und erweiterter
Eigentumsvorbehalt vereinbart. OM behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Veranlasst GEWERBETREIBENDER
Be- oder Verarbeitung der von OM gelieferten und noch in deren
Eigentum stehender Waren erfolgt dies im Auftrag von OM, ohne dass
daraus Verbindlichkeiten für OM erwachsen können. Bei Einbau in fremde
Waren durch den GEWERBETREIBENDEN wird OM Miteigentümerin an den
neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie
gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von OM
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt der GEWERBETREIBENDE schon jetzt seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand
ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für OM. Der
GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im
Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE bereits jetzt sicherheitshalber
in vollem Umfang an OM ab. OM ermächtigt den GEWERBETREIBENDEN
widerruflich, die, an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in
eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum von OM
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der GEWERBETREIBENDE
hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach
Nichteinlösung eines Schecks - ist OM berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter
Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der GEWERBETREIBENDE in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE
verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung
von OM die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten
und Gefahr an OM zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung
der Vorbehaltsware durch OM liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der
einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird OM auf Verlangen des
GEWERBETREIBENDEN insoweit Sicherheit nach ihrer Wahl freigeben. Der
GEWERBETREIBENDE trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen
Sicherheiten 25 % übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich für alle von
OM gelieferten Produkte bis zu dem jeweils mit dem Käufer vereinbarten
Gewährleistungsdatum, soweit nachfolgend keine entgegenstehende
Regelung getroffen wurde. Die Gewährleistungsfrist für Matrizen
beträgt 12 Monate, wenn die durch die OM gefertigten Matrizen in dieser
Zeit den Sitz der OM nicht verlassen. Verlängerte
Herstellergarantien, die über diese Frist hinaus gehen, gibt OM
selbstverständlich an den Käufer weiter. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den
fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der
Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und
eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der
Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den fehlerhaften
Artikel zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des
Mangels in Original-Verpackung auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden
mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Chargennummer auf dem
der Lieferung beigelegten Service-Begleitschein, sowie einer Kopie des
Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an OM oder an die von OM
benannte Adresse einzusenden. Solange der Käufer diesen
Verpflichtungen nicht nachkommt oder keine anderweitige Vereinbarung
mit OM trifft, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung
verlangen. Ausnahme gilt hier für VERBRAUCHER im Rahmen des FernAbsG.
Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist einen Artikel
übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieser mangelfrei ist, so
gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von OM in Höhe von EUR 250,-,
oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag
(z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den
dieser OM in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die
Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der
Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar
ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den
Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen
eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen
Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist
der bei OM entstehende Verwaltungsaufwand. Die GEWERBETREIBENDE betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 379 HGB bleiben unberührt. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch der
mangelhaften Ware. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob
fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER,
berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es
sei denn, ihre Berechtigung sei durch OM schriftlich anerkannt und
rechtskräftig festgestellt. Waren mit Mängeln, die bei der Abnahme
nach § 377 HGB nicht erkennbar waren, hat der Käufer aus der weiteren
Verarbeitung auszuschließen. Auf Verlangen der OM hat der Käufer
einen unabhängigen Sachverständigen mit einer entsprechenden
Untersuchung der reklamierten Ware zu beauftragen. Die Untersuchung muss
innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgen und die OM ist verpflichtet die
Bearbeitung der Reklamation innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Erhalt
der Untersuchungsergebnisse abzuschließen. Der Käufer trägt die Kosten
der Untersuchung bei begründeter Reklamation. Die OM trägt die Kosten
der Untersuchung bei unbegründeter Reklamation. Der Käfer kann
alternativ eine repräsentative Probe der reklamierte Ware, die die
Identität der Ware und die Mängel feststellen lässt, an die OM zu
senden. In einem solchen Fall ist OM verpflichtet, innerhalb von 30
Arbeitstagen ab Erhalt der Probe, eine Stellungnahme abzugeben und
Vorschläge zur Erledigung der Reklamation zu unterbreiten. Die Nichteinhaltung der oben genannten Fristen durch den Käufer entlässt die OM von jeglicher Haftung für die Mängel. Um
gute Qualität der CD-s zu sichern, verpflichtet sich die OM, die
Eigenschaften des durch den Käufer zur Vervielfältigung vorgelegten
Materials zu prüfen. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, ist der
Käufer verpflichtet, mängelfreies Material vorzulegen. Die vereinbarten
Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Die OM trägt jedoch keine
Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte der zu vervielfältigten
Informationen, wie z.B. falsche Spurreihenfolge, Aufnahmestörungen,
Programmfehler usw. OM prüft nur die Kopierfähigkeit des Materials und
nicht die Inhalte. Es wird vereinbart, dass eine CD mangelhaft ist,
wenn die Parameter dieser CD von den Normen: Philips Red Book, Yellow
Book und Green Book, abweicht, wobei die Messungen mit den Geräten KOCH
Digital Disc (System CS4 oder CD CATS, bzw. mit dem Programm ECLIPSE
vorgenommen werden.
Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und
Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren
Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den
Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der
Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt
werden, unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen
zu beachten.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet OM nur, wenn ihr bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nimmt
der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist ab
oder erklärt er ausdrücklich, dass er die Ware nicht abnehmen wolle,
so kann OM vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei
Abnahmeverzug kann OM bis zu 100 % des Auftragswertes ohne Abzüge
fordern (z.B. bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind), sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 100 % entstanden ist. Das Recht
der OM, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt
unberührt. Der Käufer wird die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung
bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich
erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der OM auch nach
Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Bei
Nichteinhaltung ist OM berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen OM und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale
Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG,
jeweils vom 17.07.1973) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980
(CISG) werden ausgeschlossen. Alle sich mittel- und unmittelbar aus
der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten werden vor dem
Internationalen Schiedsgericht bei dem Internationalen Institut für
Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung in Wroclaw (Polen), nach der
Satzung dieses Gerichts, nach Möglichkeit in einem Schlichtungsverfahren
durch einen Vergleich beigelegt, oder in einem Arbitrage-Verfahren
entschieden. Die jeweilige nationale Gerichtsbarkeit ist damit
ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der
Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese in dem Sinn umzudeuten oder so
zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Datenschutz
OM ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser
Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass
persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und
weiterverarbeitet werden.
Stand 16. Juni 2008
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