Bestellung

Hier finden Sie das Bestellformular :

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

der Firma Optimal Media Piotr Mażul, mit dem Sitz in PL - 00-137 Warszawa, ul. Elektoralna 21, Raum 21, Steuernummer (NIP): 524-254-48-29, EU-VAT/Nr.: PL5242544829, im Nachfolgenden OM genannt, für Lieferungen und Leistungen an Kunden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird deutsches Recht vereinbart.

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen, im Nachfolgenden AVB genannt, zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von OM bestätigt worden sind. Der aktuelle Stand dieser AVB ist auf der Internetseite www.optimalmedia.eu stets abrufbar.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Sollten einzelne Bestimmungen diesen AVB nur auf bestimmte Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert:
Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber OM auf, so wird dieser im Nachfolgenden GEWERBETREIBENDER genannt.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden als VERBRAUCHER bezeichnet.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn OM eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. OM behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Konstruktionen, Zusammensetzungen, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich, wenn eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von OM zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Unsere Angebote beinhalten Hauptdienstleistungen (Anfertigung von Matrizen aus den, von dem Käufer vorgelegten Inhalten und Vervielfältigung auf CD-s) sowie Nebendienstleistungen (Transport, Bedrucken der gefertigten CD-s u.ä.)
Es wird dem Käufer empfohlen, die Bestellung auf dem Bestellformular der OM abzugeben. Ein Muster des Bestellformulars ist dieser AVB als Anlage beigefügt. Sonst muss die Bestellung vor allem den Vollen Namen und den Sitz des Käufers beinhalten. Sie muss von einer Person unterzeichnet werden, die zu Vertretung des Käufers berechtigt ist. Bei eingetragenen GEWERBETREIBENDEN ist die Handelsregister-Nummer und das Register-Gericht einzutragen.
Bei GEWERBETREIBENDEN Neukunden, die nicht eingetragen sind, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen. GEWERBETREIBENDE, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine gültige EU-VAT-Steuernummer haben, müssen damit rechnen, dass ihnen die polnische VAT (Mehrwertsteuer – z.Zt. 23%) berechnet wird.
Spätestens in drei Arbeitstagen ab Zustellung OM antwortet auf die Bestellung, d.h. entweder nimmt die Bestellung an und bestätigt diese oder lehnt sie ab bzw. nimmt Verhandlungen auf.
Mit der Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer, dass er über alle Rechte und Lizenzen verfügt, die ihm erlauben, die von ihm vorgelegten Inhalte zu vervielfältigen und dass das von ihm vorgelegte Material keine gesetzlich verbotenen Inhalte, wie z.B. pornografische, neonazistische u. ä. beinhaltet. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die der OM vorgelegten Inhalte. OM ist von jeder Verantwortung für die durch den Käufer vorgelegten Inhalte entlassen. Sollten Dritte Forderungen wegen der Inhalte gegen die OM geltend machen, trägt der Käufer sämtliche Kosten, welche der OM dadurch entstehen (etwaige Prozesskosten, Schadenersatzkosten u. ä.)
Falls nicht anders vereinbart, bleibt die durch die OM gefertigte Matrize ihr Eigentum sowohl während der Abwicklung der Auftrags als auch danach, gleich ob die Anfertigung der Matrize gesondert bezahlt oder in dem Gesamtpreis miteinkalkuliert wurde.
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen ab Datum der Vorlage der zu vervielfältigten Inhalte durch den Käufer.

Preise

Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Einfuhrumsatzsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab polnische Grenze bzw. FOB polnischer Einfuhrhafen, für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der OM genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen OM zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen OM zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungsvereinbarungen

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch OM. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von OM nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
OM ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die OM die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. gleich, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
OM ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Wochen hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von OM zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich OM nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den OM zu vertreten hat, haben GEWERBETREIBENDE unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Die Rücknahme von Falschlieferungen ist GEWERBETREIBENDEN nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für VERBRAUCHER gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberechts.

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist, zwecks Versendung das Lager der OM verlassen hat oder von dem Käufer selbst bzw. von seinem Bevollmächtigten vom Lager der OM abgeholt wurde.
OM versichert jedoch zu versendende Ware auf Kosten des Käufers, wenn diese den Wert von 500 Euro übersteigt.
Bei Sendungen an OM trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei OM sowie die gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden. Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und beim OM sowie nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses OM umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Die bestellte Ware kann OM, je nach Vereinbarung mit dem Käufer, mit eigenen oder fremden Transportmitteln an den Käufer liefern. Bei eigenen Transportmitteln berechnet OM 2,00 PLN für jeden hin und zurück gefahrenen Kilometer. Bei fremden Transport, wie Kurierdienste, ist der Käufer verpflichtet, die gesamten Transportkosten zu tragen, es sei denn, OM hat sich verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten an den Käufer anzuliefern.
Falls nicht anders vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Ware vom Lager der OM (ul. Barkocinska 6, PL – 03-543 Warszawa) innerhalb von 7 ab Fertigstellung abzuholen. Der Abholer muss sich als Berechtigter ausweisen können.
Auch wenn die Ware nicht oder nicht fristgerecht abgeholt wird, muss die Zahlungsfrist der Rechnung eingehalten werden. Bei Überschreitung der Abholungsfrist ist die OM berechtigt, Entschädigung für Lagerung, in Höhe von 500 PLN monatlich pro Palettenstand, von dem Käufer zu verlangen.
Sollte der Käufer die Ware innerhalb von 6 Monaten ab Fertigstellung nicht abholen, ist die OM berechtigt, die Ware zu vernichten.

Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG

Dem VERBRAUCHER steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an OM erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten von OM an die
Firma Optimal Media Piotr Mażul, PL - 00-137 Warszawa, ul. Elektoralna 21, Raum 21.
Die Rücksendekosten bei Warenwert bis 40 EURO trägt der VERBRAUCHER. Die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 EURO erhält der VERBRAUCHER von OM erstattet. Unfreie Rücksendungen werden von OM nicht angenommen. Nach Eingang der Ware bei OM ist OM verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.
Nach § 361a Abs. 2 BGB muss allerdings bei Rückgabe für die Überlassung und Benutzung der Sache eine Vergütung entrichtet werden. Diese Ansprüche entstehen nur infolge einer etwaigen Nutzung der empfangenen Ware, nicht durch die Ausübung des Widerrufsrechts.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Hat der VERBRAUCHER Verschlechterungen der Ware zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar an der Kasse des OM in seinem Zweitsitz: ul. Barkocinska 6, PL – 03-606 Warszawa, per Überweisung, Lastschrift, oder sofort nach Wareneingang und Rechnungsstellung per Überweisung bzw. im Lastschriftverfahren zahlbar. Zahlung auf Ziel kann nur unter 100% Bankbürgschaft oder Akkreditiv vereinbart werden. Wenn nicht anders vereinbart wurde, gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist als bindend.
Bei Bestellwert bis 150 Euro ist, nach Wahl der OM, 100% Vorkasse entweder bei der Bestellung, oder vor der Abholung der Ware zu leisten.
Die Zahlung gilt als erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto der OM oder bei der Einzahlung an der Kasse der OM.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Sämtliche Überweisungskosten trägt der Käufer.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck des Käufers nicht einlöst oder eine Lastschrift storniert, ist OM zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von OM gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn OM andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält OM weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
OM steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist OM berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, bzw. gesetzliche Zinsen zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. OM ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Es wird ausdrücklich verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart. OM behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Veranlasst GEWERBETREIBENDER Be- oder Verarbeitung der von OM gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt dies im Auftrag von OM, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für OM erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den GEWERBETREIBENDEN wird OM Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von OM gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der GEWERBETREIBENDE schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für OM.
Der GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an OM ab. OM ermächtigt den GEWERBETREIBENDEN widerruflich, die, an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum von OM hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der GEWERBETREIBENDE hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks - ist OM berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der GEWERBETREIBENDE in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von OM die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an OM zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch OM liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird OM auf Verlangen des GEWERBETREIBENDEN insoweit Sicherheit nach ihrer Wahl freigeben. Der GEWERBETREIBENDE trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich für alle von OM gelieferten Produkte bis zu dem jeweils mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsdatum, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde.
Die Gewährleistungsfrist für Matrizen beträgt 12 Monate, wenn die durch die OM gefertigten Matrizen in dieser Zeit den Sitz der OM nicht verlassen.
Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinaus gehen, gibt OM selbstverständlich an den Käufer weiter. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den fehlerhaften Artikel zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Chargennummer auf dem der Lieferung beigelegten Service-Begleitschein, sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an OM oder an die von OM benannte Adresse einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder keine anderweitige Vereinbarung mit OM trifft, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ausnahme gilt hier für VERBRAUCHER im Rahmen des FernAbsG. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist einen Artikel übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieser mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von OM in Höhe von EUR 250,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser OM in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei OM entstehende Verwaltungsaufwand.
Die GEWERBETREIBENDE betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 379 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch der mangelhaften Ware. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch OM schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Waren mit Mängeln, die bei der Abnahme nach § 377 HGB nicht erkennbar waren, hat der Käufer aus der weiteren Verarbeitung auszuschließen.
Auf Verlangen der OM hat der Käufer einen unabhängigen Sachverständigen mit einer entsprechenden Untersuchung der reklamierten Ware zu beauftragen. Die Untersuchung muss innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgen und die OM ist verpflichtet die Bearbeitung der Reklamation innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Erhalt der Untersuchungsergebnisse abzuschließen. Der Käufer trägt die Kosten der Untersuchung bei begründeter Reklamation. Die OM trägt die Kosten der Untersuchung bei unbegründeter Reklamation.
Der Käfer kann alternativ eine repräsentative Probe der reklamierte Ware, die die Identität der Ware und die Mängel feststellen lässt, an die OM zu senden. In einem solchen Fall ist OM verpflichtet, innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Erhalt der Probe, eine Stellungnahme abzugeben und Vorschläge zur Erledigung der Reklamation zu unterbreiten.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Fristen durch den Käufer entlässt die OM von jeglicher Haftung für die Mängel.
Um gute Qualität der CD-s zu sichern, verpflichtet sich die OM, die Eigenschaften des durch den Käufer zur Vervielfältigung vorgelegten Materials zu prüfen. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, ist der Käufer verpflichtet, mängelfreies Material vorzulegen. Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Die OM trägt jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte der zu vervielfältigten Informationen, wie z.B. falsche Spurreihenfolge, Aufnahmestörungen, Programmfehler usw. OM prüft nur die Kopierfähigkeit des Materials und nicht die Inhalte.
Es wird vereinbart, dass eine CD mangelhaft ist, wenn die Parameter dieser CD von den Normen: Philips Red Book, Yellow Book und Green Book, abweicht, wobei die Messungen mit den Geräten KOCH Digital Disc (System CS4 oder CD CATS, bzw. mit dem Programm ECLIPSE vorgenommen werden.

Export

Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet OM nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist ab oder erklärt er ausdrücklich, dass er die Ware nicht abnehmen wolle, so kann OM vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann OM bis zu 100 % des Auftragswertes ohne Abzüge fordern (z.B. bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind), sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 100 % entstanden ist. Das Recht der OM, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Der Käufer wird die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der OM auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Bei Nichteinhaltung ist OM berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OM und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) werden ausgeschlossen.
Alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten werden vor dem Internationalen Schiedsgericht bei dem Internationalen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung in Wroclaw (Polen), nach der Satzung dieses Gerichts, nach Möglichkeit in einem Schlichtungsverfahren durch einen Vergleich beigelegt, oder in einem Arbitrage-Verfahren entschieden. Die jeweilige nationale Gerichtsbarkeit ist damit ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese in dem Sinn umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Datenschutz

OM ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Stand 16. Juni 2008